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Energiekonzept der Bundesregierung
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Energiekonzept der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat seit 1973 das 1. Mal wieder ein Energiekonzept für die nächsten 40 Jahre vorgestellt und beschlossen.
Die Stromkonzerne können ihre Atomkraftwerke im Schnitt zwölf Jahre länger betreiben, im Gegenzug schöpft der Staat einen Teil ihrer Gewinne ab. Die erneuerbaren Energien werden massiv gefördert. Für die Gebäudesanierung wird dagegen weniger Geld zur Verfügung gestellt, als nach Einschätzung von Experten notwendig wäre.
Erstmals seit 1973 gibt es wieder ein Energiekonzept für Deutschland. Darin wird festgelegt, wie das Land in den kommenden vier Jahrzehnten den Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien schaffen will. Die Ziele sind ambitioniert: Bis 2050 soll der Ausstoß an Treibhausgasen um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 sinken, der Anteil der alternativen Energien an der Stromproduktion von 16 auf gut 80 Prozent steigen.
Was kommt jetzt auf die Betreiber der Atomkraftwerke (AKW) zu?
Eon, RWE, Vattenfall und EnBW können die 17 AKW im Schnitt zwölf Jahre länger betreiben, als nach dem Atomausstieg von Rot-Grün bislang vorgesehen war. Von den daraus entstehenden Zusatzgewinnen will der Bund etwa 30 Milliarden Euro abschöpfen. Von 2011 bis 2016 sollen die Konzerne eine Brennelementesteuer bezahlen, ihr Aufkommen soll bei 2,3 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Darüber hinaus bezahlen die Konzerne jährlich dreistellige Millionenbeträge in einen neuen Öko-Fonds des Bundes, aus dem die erneuerbaren Energien gefördert werden. Ab 2017 entfällt die Steuer, die Konzerne zahlen aber weiterhin in den Öko-Fonds ein, bis das letzte AKW in den 2040-er Jahren vom Netz geht.
Was kommt auf die Verbraucher zu?
Die längeren AKW-Laufzeiten wirken preisdämpfend, die Brennelementesteuer und die notwendigen Investitionen in den Netzausbau und erneuerbare Energien dagegen preissteigernd. Die Strompreise werden in der Summe leicht, aber in den nächsten Jahrzehnten nicht exorbitant steigen.
Was kommt auf Hausbesitzer zu?
Anders als zunächst vorgesehen, setzt die Regierung bei der Gebäudesanierung nicht mehr auf Zwang, sondern auf ökonomische Anreize. Zudem hat die Regierung ihre Ziele abgeschwächt: Sollten ursprünglich alle Häuser in Deutschland, auch der Gebäudebestand, bis 2050 dem so genannten Nullenergiestandard entsprechen, müssen die Inhaber von Bestandsimmobilien jetzt nur noch ihren Bedarf an Strom aus nicht-erneuerbaren Quellen um 80 Prozent reduzieren. Das bedeutet etwa, dass Eigentümer älterer Häuser ihre Heizungen von Öl, Gas oder Kohle auf alternative Energieformen umstellen müssen. Mit dem KfW-Gebäudesanierungsprogramm sollen künftig auch Ersatz-Neubauten gefördert werden. Zusätzliche steuerliche Anreize will die Regierung prüfen.
Was kommt auf die Mieter zu?
Mieterverbände befürchten, dass die Vermieter die Kosten für die Investitionen in die energetische Gebäudesanierung komplett auf die Mieter abwälzen werden. Nach dem Mietrecht ist dies bisher auch weitgehend möglich. Um drastische Mieterhöhungen zu verhindern, will die Regierung in Kürze das Mietrecht novellieren. Mieter und Vermieter sollten sich die Kosten der Gebäudesanierung möglichst teilen.
Was kommt auf die Autobauer und andere Transportbranchen zu?
Bis 2020 will die Regierung eine Million Elektrofahrzeuge (E-Mobile) auf die Straße bringen. Bis 2030 sollen es sechs Millionen sein. E-Mobile sollen vielseitig gefördert werden, etwa durch die Einführung eines Wechselkennzeichens und kostenloses Parken.
Die Bundesregierung will außerdem die europäischen Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen von Straßenfahrzeugen nach 2020 weiter verschärfen. Für Flüge wird von 2011 an eine Luftverkehrsabgabe eingeführt. Ab 2012/13 soll der Flugverkehr dann in das europäische Emissionshandelssystem einbezogen werden.
